Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für das Prefektenkrankenhaus  Aneho in Togo (öffentliche administrative Anstalt mit Rechtspersönlichkeit) zur Verwirklichung der oben genannten steuerbegünstigenden Zwecke.

Dies geschieht insbesondere durch das Einsammeln von Sachspenden bei in Deutschland ansässigen Kliniken, Krankenhäusern und Arztpraxen und deren Weitergabe und die Durchführung von Schulungen von Krankenhauspersonal durch beruflich qualifizierte Personen, die Mitglieder des Vereins sind. Weiterhin wird der Vereinszweck dadurch erfüllt, dass Verbands-und Operationsmaterial und technische und medizinische Geräte, die in deutschen Kliniken, Krankenhäusern und Arztpraxen nicht mehr zur Anwendung kommen, eingesammelt und dem Krankenhaus unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, wobei sowohl die Organisation des Transportes als auch die Übergabe der Sachspenden Mitglieder des Vereines übernehmen.

Der Zweck wird im Übrigen verwirklicht durch Zuwendungen aus Mitgliedsbeiträgen, freiwilligen Spenden sowie dem persönlichen Einsatz und die Öffentlichkeitsarbeit durch die Vereinsmitglieder.